Vietnam: Unsicherheit im Transportgewerbe

Hanoi/Berlin – Im Transportsektor waren Investitionen in Vietnam bis dato nur im Rahmen eines Joint Venture mit einer maximalen Beteiligung von 51 % möglich (lt. Degree 140/2007/ND – CP) . Die Verpflichtung  Vietnams gegenüber der WTO sieht vor, dass mit Wirkung ab  11.01.2014 im Sektor Transport keine Beschränkungen für Investitionen mehr bestehen dürfen.

Demnach müsste in Zukunft auch ein Unternehmen, dessen Anteile zu 100% von ausländischen Investoren gehalten werden, zulässig sein. Als problematisch hat sich in den vergangenen Monaten aber eine sich wiedersprechende Gesetzgebung dargestellt, da die
bisherige Regelung weiterhin geltendes Recht ist . Daher besteht im Moment Rechtsunsicherheit, welche Regelung nunmehr zur Anwendung kommt.

Nach einer Stellungnahme des Ministeriums vom Mai diesen Jahres, die auf die WTO – Verpflichtung verweist und diese als wirksam erachtet, lässt sich aber mit relative Sicherheit annehmen, dass die alte Regelung durch die internationale Verpflichtung Vietnams überholt ist.

Problematisch ist aber weiterhin, dass nicht mit absoluter Sicherheit bestimmt werden kann, dass die Behörden das ebenso sehen und eine Registrierung vornehmen werden. Diese Änderung ist sicherlich nicht nur für neue Investoren in Vietnam interessant, sondern auch für solche Unternehmen, die schon im Rahmen eines Joint Ventures
in Vietnam tätig sind.

Gegenwärtig sind eine Reihe von Anträge anhängig, die ein 100%iges ausländisches Investment durchsetzen wollen. Die Entscheidungen der Behörden werden hier mit Spannung erwartet.

Auch diese Anpassung ist ein weiterer Schritt Vietnams in Richtung einer Öffnung des Marktes. Wenngleich es Investoren in anderen Bereichen wieder schwerer gemacht wird, ist dies ei
n guter Indikator dafür, dass das Land eine weitere Öffnung anstrebt.  Quelle: AHK/Rödl & Partner