DEN HAAG – Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat heute seine Absicht bekannt gegeben, einen Haftbefehl gegen Myanmars Militärführer Min Aung Hlaing wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu erlassen. Dabei beruft sich das Gericht auf Beweise für die systematische Verfolgung und Vertreibung der Rohingya, insbesondere im Zusammenhang mit den „Säuberungsoperationen“ von 2017.
Die Regierung Myanmars wies die Vorwürfe als unbegründet zurück und betonte, dass der IStGH keine Zuständigkeit habe, da Myanmar dem Römischen Statut nicht beigetreten sei. Beobachter heben die Schwierigkeiten hervor, solche Haftbefehle durchzusetzen, vornehmlich in Ländern, die sich internationaler Kontrolle widersetzen. (zai)