ElektroG 2018: Hinweise an Hersteller und Händler

Berlin – Die Registrierung von Elektrogeräten ist durch Neuerungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verändert worden. Laut ElektroG müssen sich Hersteller, Händler und Importeure von elektronischen Produkten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registrieren und ihre Elektrogeräte bestimmten Gerätearten zuordnen.

Durch die Neuerungen des ElektroG reduzieren sich die Gerätearten. Die Einordnung der Produkte richtet sich zukünftig hauptsächlich nach der Größe der Produkte und weniger nach der Funktionalität. Die Stiftung EAR wird alle registrierten Produkte am 26. Oktober 2018 automatisch in die neuen Gerätearten überführen. Für jede bisherige Geräteart wird eine Nachfolgegeräteart definiert. Unternehmen müssen nun prüfen, ob ihre Produkte durch die automatische Überführung richtig zugeordnet sind oder Registrierungen in zusätzlichen Gerätearten beantragt werden müssen.

„Obwohl die Änderungen für Elektroaltgeräte seit Monaten bekannt sind, treffen sie viele Unternehmen unvorbereitet“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. „Wer mögliche Bußgelder und Abmahnungen von Wettbewerbern vermeiden will, sollte umgehend überprüfen, ob auf Grund der automatischen Überführung Änderungsanzeigen oder Registrierungsanträge bei der Stiftung EAR gestellt werden müssen.“

Hintergrund der jetzt anstehenden Änderungen ist die Novellierung des ElektroG im Jahr 2015. Die Änderung der Gerätearten ist eine der letzten Umsetzungen des neuen ElektroG. Deutschland kommt damit den Vorgaben aus der europäischen WEEE-Richtlinie nach. Andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich haben diese rechtlichen Vorgaben bereits umgesetzt.

Der weee full-service hat umfangreiche Informationen und kurze Erklär-Videos für betroffene Unternehmen zusammengestellt und informiert in verschiedenen Veranstaltungen über die anstehenden Änderungen. In 45-minütigen Online-Seminaren erhalten die Teilnehmer z.B. einen Überblick, welche Anforderungen sie beim Verkauf ihrer elektronischen Produkte beachten müssen.

Ein Video des weee full-services klärt Unternehmen auf, ob sie von dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz betroffen sind.  Quelle: Bitkom